AGB
1. Geltung
1.1 Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
1.2 Mit der Erteilung des Auftrags, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung werden diese Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Kunden anerkannt.
1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind für Playtek Games unverbindlich, auch wenn Playtek Games ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.4 Bestellungen bleiben bis zur Versandbestätigung unverbindlich und können von uns jederzeit storniert werden. Sollte Ihrerseits bereits eine Zahlung erfolgt sein werden wir diese erstatten.
2. Angebote
2.1 Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung von Playtek Games und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2 Die Angestellten von Playtek Games sind befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Preis
3.1 Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Rechnungsbetrag versteht sich rein brutto ab Lager Gelsenkirchen, zuzüglich Verpackung und Versand.
3.2 Die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise basieren auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren Sie gelten für 10 Tage als verbindlich. Liegt der vereinbarte Liefertermin mehr als 10 Tage nach Vertragsabschluß, gilt trotzdem der bei Vetragsabschluss festgelegte Preis.
4. Versand und Gefahrübergang
4.1 Der Versand erfolgt stets versichert durch das Versandunternehmen. Ab Übergabe des Versandgegenstandes und Sichtprüfung auf äußerliche Beschädigungen des Paketes im Beisein des Mitarbeiters vom Versandunternehmen ist die Versicherungspflicht des Versandunternehmens abgegolten. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung auf den Kunden über. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Wahl des Transportweges und des Transportmittels nach dem Ermessen von Playtek Games.
4.2 Playtek Games versichert die bestellte Ware gegen Schäden unter Berechnung der verausgabten Beträge, es sei denn, dass der Kunde eine Versicherung ausdrücklich nicht wünscht.
5. Lieferung
5.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Bestellung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von Playtek Games verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.2 Playtek Games ist berechtigte in Sonderfällen, insbesondere aus betriebsbedingten Gründen mit dem Kunden im Einklang, Teillieferungen und Teilleistungen gesondert zu berechnen. Die Versandkosten erhöhen sich hierdurch nicht.
5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die Playtek Games die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere bei Feuer-, Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen und anderen Fällen höherer Gewalt jeglicher Art, auch bei Vorlieferanten hat Playtek Games auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist Playtek Games berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde kann hieraus keine Ersatzansprüche herleiten. Playtek Games wird den Kunden über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich informieren. Playtek Games behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, dass Playtek Games seinerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und/oder die verspätete Belieferung durch seinen Lieferanten selbst nicht zu vertreten hat. Dauert die Behinderung länger als 1 Monat (Ausgeschlossen dabei sind Releaseterminänderungen für PC/Konsolen Hard- und Software), kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Abnahme infolge der Lieferverzögerung nicht mehr zumutbar ist.
5.4 Sofern Playtek Games die die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich mit der Lieferung/Leistung in Verzug befindet, beschränkt sich ein evtl. Anspruch des Kunden auf Ersatz von Verzugsschäden auf insgesamt höchstens 30 % des Rechnungswertes der beim Verzug betroffenen Liefe-rungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Playtek Games.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung erfolgt die Lieferung per Vorkasse oder Nachnahme.
6.2 Playtek Games haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung, Wechsel werden nicht angenommen.
6.3 Bei Verzug des Kunden, sowie bei Stundung von Zahlungen ist Playtek Games berechtigt, ab dem Stundungs- bzw. Verzugsdatum Zinsen in Höhe der von ihrer Geschäftsbank jeweils berechneten Zinsen für Geschäftskredite zu verlangen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei. Die Geltendmachung eines weitgehenden Verzugsschadens durch Playtek Games bleibt unbenommen.
6.4 Trifft nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in die Vermögensverhältnisse des Kunden ein, oder wird eine solche Verschlechterung nach Vertragsabschluß erkennbar, kann Playtek Games einen angemessenen Vorschuss oder eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, kann Playtek Games vom Vertrag zurücktreten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Playtek Games behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle Forderungen die Vertragsgegenstand waren beglichen hat.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzube- und verarbeiten. In diesem Falle erfolgt die Be- und Verarbeitung für Playtek Games als Hersteller. Playtek Games erwirbt das Eigentum an der neuen Sache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien oder wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen ver-bunden, vermengt oder vermischt, so erwirbt Playtek Games das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verwendeten Materialien. Das gilt auch, wenn die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern, sofern er sich nicht mit der Bezahlung einer Playtek Games aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderung in Verzug befindet. Diese Ermächtigung zur Weiterveräußerung gilt nicht, wenn im Verhältnis des Kunden zu seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot besteht. Die dem Kunden durch Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware erwachsende Forderung (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) und sonstiger Rechte tritt der Kunde bereits jetzt Sicherungshalber an Playtek Games an. Ein vom Kunden mit Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt bis zur völligen Bezahlung der durch den Eigentumsvorbehalt von Playtek Games gesicherten Forderungen einschl. Einlösung aller Schecks und ggfs. akzeptierter Wechsel als zu Gunsten von Playtek Games vereinbart. Der Kunde wird jederzeit widerruflich ermächtigt, die an Playtek Games abgetretene Forderung für Rechnung von Playtek Games im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, Playtek Games auf Verlangen die Höhe der Forderung sowie sonstige Angaben, den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner mitzuteilen, sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7.3 Übersteigt der Wert der Playtek Games gewährten Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20%, ist Playtek Games auf Verlangen jederzeit bereit, die darüber hinausgehenden Sicherungsrechte insoweit nach ihrer Wahl freizugeben.
7.4 Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtung gegenüber Playtek Games nicht, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, ist Playtek Games berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, oder den Schuldnern von der erfolgten Abtretung Kenntnis zu geben und die abgetretenen Forderungen geltend zu machen, in der Zurücknahme sowie in einer Pfändung der Vorbehaltsware durch Playtek Games liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
7.5 Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Kunden sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Zugriffen hat der Kunde auf das Eigentum von Playtek Games hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Playtek Games vom Vertrag zurücktreten.
8. Mängelrügen, Gewährleistung und Schadenersatz
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, Playtek Games erkennbare Mängel der Ware, unrichtige und unvollständige Lieferungen sowie Mengenabweichungen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind Playtek Games innerhalb der Gewährleistungspflicht nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel. Wird Playtek Games ein Mangel nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist mitgeteilt, obwohl der Mangel innerhalb dieser Zeit aufgetreten ist entfällt jede Gewährleistung.
8.2 Playtek Games gewährleistet, dass die gelieferten Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann erfüllt, wenn die jeweiligen Angaben von Playtek Games schriftlich bestätigt wurden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige und dauernd fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware nicht zugesichert werden.
8.3 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- betriebsbedingte Abnutzung und Normalverschleiß
- unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und
- fahrlässiges Verhalten des Kunden
- Betrieb mit falscher Stromart
- oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen
- Feuchtigkeit aller Art
- falsche oder fehlerhafte Programm-, Software, und/oder Verarbeitungsdaten.
Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummern oder das von Playtek Games aufgebrachte Garantiesiegel entfernt werden. Diese sind nötig um eine Identifizierung des Gerätes und deren Herkunft zu bestimmen. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den Produkten unsachgemäße Reparaturversuche von nicht fachgerecht geschultem Personal durchgeführt wurden. Nimmt der Kunde oder 3. weitere Modifizierungen oder Erweiterungen die die Funktionsfähigkeit nicht einschränken ist dies zulässig.
8.4 Die Gewährleistung beträgt 24 Monate, beginnend mit dem Lieferdatum.
8.5 Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl des Kunden Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei Playtek Games die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Rücktransport- und Arbeitskosten übernimmt. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Kunde nach seiner Wahl eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Playtek Games über. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde Playtek Games die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen. Etwa zu ersetzende oder auszubessernde Waren sind unverzüglich an Playtek Games zurückzusenden, das gleiche gilt für Warenteile. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtung nicht, entfällt die Gewährleistung.
8.6 Soweit Playtek Games nach der vorstehenden Regelung zum Schadenersatz verpflichtet ist, ist der Ersatzanspruch der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.7 Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder positiver Vertragsverletzung gegen Playtek Games sind un-verzüglich schriftlich geltend zu machen und verjähren spätestens nach einem Jahr ab Lieferdatum.
8.8 Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er Playtek Games alle Aufwendungen zu ersetzen, die Playtek Games durch die unberechtigte Rüge entstanden sind.
9. Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
9.1 Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftsersuchen, deren Ursache Playtek Games nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno- /Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.
9.2 Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kauf-preises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe ent-standen ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käu-fers ist Playtek Games berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an Playtek Games für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal EUR 15,- zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Gladbeck. Sind beide Parteien dieses Vertrages Kaufleute, so wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Gladbeck vereinbart.
11. Schlußbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.Fügen Sie hier Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen ein.
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